Eine GmbH & Co KG ist eine Rechtsform, die Elemente von zwei verschiedenen Gesellschaftsformen kombiniert: der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und der Kommanditgesellschaft (KG). In einer GmbH & Co KG fungiert die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), während die Kommanditisten (Gesellschafter) lediglich mit ihrer Einlage haften.
Die GmbH & Co KG bietet somit die Haftungsbeschränkung einer GmbH für die persönlich haftenden Gesellschafter sowie die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft für die Kommanditisten. Diese Rechtsform eignet sich daher insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, die sowohl die persönliche Haftung begrenzen als auch steuerlich flexibel agieren möchten.
Die Gründung einer GmbH & Co KG erfolgt durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt. Die GmbH & Co KG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher am Rechtsverkehr teilnehmen, Verträge abschließen und eigenes Vermögen besitzen.
Die Geschäftsführung einer GmbH & Co KG obliegt in der Regel der GmbH als persönlich haftendem Gesellschafter, während die Kommanditisten lediglich als Kapitalgeber fungieren und keine aktive Rolle in der Geschäftsführung einnehmen.
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